Allgemein Corona Aktuell

Informationen zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ab dem 02.09.2020

Liebe Schulgemeinde,


nach der nun vorliegenden Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung  hebe ich aufgrund der bestehenden Rechtsverordnung (siehe unten stehenden Link) den am 31.08.2020 mitgeteilten Beschluss des Maskengebots im Unterricht auf.


Im Namen der Schulleitung und der Vertreter-/innen der Gremien möchten wir  dennoch mit der dringenden Empfehlung an Euch Schülerinnen und Schüler herantreten, auch weiterhin den Mund- und Nasenschutz im Unterricht zu tragen, um alle am Schulleben Beteiligten und insbesondere Risikogruppen bestmöglich zu schützen.


Ihnen / Euch allen wünsche ich für die kommende Zeit alles erdenklich Gute, allem voran natürlich Gesundheit


Eure/ Ihre Kerstin Abs                                              (02.09.2020)

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb

Liebe Schulgemeinde 

wie auch in der Vergangenheit haben wir mit der Information an die Schulgemeinde bis zur offiziellen Schulmail gewartet, allerdings liegt bis „Redaktionsschluss“ (31.08.2020, 15:45 Uhr) noch keine ministerielle Vorgabe vor.


Auf der heutigen Pressekonferenz räumte NRW-Schulministerin Gebauer den Schulen das Recht ein, trotz der allgemeinen Lockerung des Maskengebotes im Unterricht auf den Sitzplätzen ein „Gebot“ auszusprechen, und so haben wir angesichts vieler Eingaben von Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern einen Eilbeschluss der Schulkonferenz herbeigeführt:


Am Marie-Curie-Gymnasium ist das Tragen einer Mund-und Nasenbedeckung über den 31.08.2020 hinaus bis zu den Herbstferien im gesamten Gebäude und auf dem Schulgelände (einschließlich Zuwegung Parkplatz) auch während des Unterrichts weiterhin verpflichtend. Die einzige Ausnahme bildet das Schreiben von Klassenarbeiten und Klausuren an einem festgelegten Sitzplatz.
Lehrerinnen und Lehrer können während der Unterrichtszeiten die Maske ablegen, wenn der Abstand zu den Lernenden mindestens 1,50 m beträgt.


Zu den wichtigen Gründen, die unsere Entscheidung maßgeblich beeinflusst haben, gehören der Schutz von Risikogruppen sowie die Sorge, dass im Fall des Auftretens einer Covid-19-Erkrankung bei fehlendem Mund-und Nasenschutz flächendeckende Quarantäne verhängt werden muss. Wir können nun das allgemeine Infektionsgeschehen abwarten und dann gegebenenfalls nach den
Herbstferien das Maskengebot lockern.


Bitte haben Sie/ habt Ihr Verständnis dafür, dass wir in jedem Fall vor einer Mail an die Schulgemeinde immer erst alle rechtlichen Parameter abklopfen. Mitunter werden Pressemitteilungen vor den schriftlichen Vorgaben des Ministeriums veröffentlicht, doch unterliegen wir den schriftlichen Weisungen im Schulpostfach. Wir sind bisher immer gut damit gefahren, die Entwicklungen und zum Teil hitzigen Debatten abzuwarten und zum richtigen Zeitpunkt Handlungssicherheit zu schaffen. Diese heutige Mail mussten wir allerdings ohne die finale Vorgabe aus dem Ministerium verfassen, weil angesichts der heute auslaufenden Gültigkeit des „Faktenblattes“ vom 03.08.2020 Eile geboten ist.


Mit herzlichen Grüßen


Ihre/ Eure Kerstin Abs

Informationen zum Schuljahresbeginn

Liebe Schulgemeinde

zunächst einmal hoffe ich, dass  Sie/ Ihr alle schöne Ferien hattet/ hatten. Wir freuen uns sehr, dass der Schulbetrieb nach den Ferien wieder in vollem Umfang aufgenommen wird, auch wenn die Einschränkungen z.B. in Form des dauerhaft zu tragenden Mund- und Nasenschutzes spür- und sichtbar sein werden. Vorab schon einmal die Information, dass am Mittwoch, den 12.08. und Donnerstag, den 13.08.2020 für die Sekundarstufe I (Klassen 5-9) nach der 4. Stunde hitzefrei ist und die Sekundarstufe II (EF-Q2) an den beiden Tagen keinen Nachmittagsunterricht hat.

Die Informationsveranstaltungen für die Schüler/-innen der Oberstufe finden im PZ statt und beginnen wie folgt: EF: 8.00 Uhr, Q1: 10.00 Uhr, Q2: 12.00 Uhr.

Im neuen Schuljahr gibt es die Neuerung, dass die Klassen 5 bis 9 verbindlich einen Schulplaner anschaffen (Schulkonferenzbeschluss vom 26.05.2020). Der AK Schulentwicklung hatte sich auf Wunsch der SV des Themas angenommen, und die konkrete Gestaltung und das Layout stammen von Felix Barsch (Q1) und Frau Wojtkiewicz. Der Planer beinhaltet sämtliche schülerrelevante Formulare (ersetzt die Postmappe) und darüber hinaus viele nützliche Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem befindet sich ein Namensschild auf der letzten Seite, das im Unterricht aufgestellt werden muss, damit die Dokumentation der Sitzordnung gewährleistet ist. Liebe Eltern, bitte geben Sie Ihren Kindern den Betrag von 7.- Euro für den Planer am ersten Schultag mit in die Schule, sodass die Klassenlehrer/-innen das Geld weiterleiten können.

Bis zu den Herbstferien bietet die Cafeteria weiterhin das gesamte Sortiment und darüber hinaus ein so genanntes Hot-Snacking an, sodass für die Zeit bis zu den Herbstferien die Mittagsverpflegung gewährleistet ist. Nach den Herbstferien werden wir das warme Mittagessen wieder über den Caterer Broich beziehen. Die Modalitäten der Essensbestellung gehen Ihnen/ Euch in einem gesonderten Brief zu.

Das Schulministerium hat am 03.08.2020 die Vorgaben für die Wiederaufnahme des Unterrichts verschickt, abrufbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Konzept.pdf

Für das Marie-Curie-Gymnasium hat die erweiterte Schulleitung die allgemeinen Regeln auf unsere Schule angepasst. Die wichtigsten Punkte fasse ich nun für Sie/ Euch stichpunkartig zusammen:

  • Alle, die aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, dürfen erst nach negativer Testung bzw. nach einer 14-tägigen Quarantäne in die Schule zurückkehren.
  • Wer Covid-19-Symptome hat, darf das Schulgelände nicht betreten und muss umgehend getestet werden. Im Fall einer Positivtestung muss unverzüglich die Schulleitung informiert werden, die sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzt und Schutzmaßnahmen einleitet.
  • Treten bei Schüler/-innen Symptome im Laufe des Schultages auf, gehen sie mit der Lehrkraft auf den Flur und werden im Anschluss auf dem Schulhof beaufsichtigt, bis sie von den Eltern abgeholt werden. Eltern müssen daher während des gesamten Schultages erreichbar sein!!!
  • Schüler/innen der Oberstufe, die akute Symptome haben, begeben sich umgehend auf den Schulhof und rufen dann im Sekretariat an. Das Sekretariat benachrichtigt die Eltern und die Stufenleiter/-innen.
  • Es liegt in der Verantwortung der Eltern, auf Symptome zu achten. Auch ein Schnupfen kann schon auf eine Erkrankung hindeuten und sollte 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt der Schüler/ die Schülerin wieder am Unterricht teil.

 

  • Auf dem gesamten Schulgelände ist es Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Bedeckung auch im Unterricht nicht absetzen, die Lehrerinnen und Lehrer können die Bedeckung absetzen, wenn der Abstand zu den Lernenden mindestens 1,5 m beträgt.
  • Wir empfehlen allen, die Corona-Warn-App zu nutzen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Erlaubnis, die Handys auf stumm geschaltet in ihren Taschen mit sich zu führen. (Die Hausordnung wurde per Eilbeschluss zugunsten dieser Regelung geändert).
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht für bestimmte Unterrichtssituationen und Prüfungseinheiten können nur von den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern genehmigt werden und nur für den Fall, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
  • Sollten medizinische Gründe gegen das Tragen einer Maske sprechen, muss ein ärztliches Attest beigebracht und die Schulleitung informiert werden.
  • Die Eltern sind selbst dafür verantwortlich, einen Mund- und Nasenschutz zu beschaffen. Nur in dringenden Ausnahmefällen (bei Verlust der Maske) können Schülerinnen und Schüler einen Mund- und Nasenschutz im Sekretariat erhalten.
  • Das Einbahnsystem ist aufgehoben, es gilt das Gebot, auf den Gängen rechts zu gehen.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer legen einen festen Sitzplan mit Gültigkeitszeitraum in das Klassen- bzw. Kursbuch und halten zusätzlich ein Duplikat vor, das der Schulleitung als Kopie vorgelegt werden muss.
  • Klassenbücher müssen immer aus den Räumen mitgenommen und am Ende des Schultages in den vorgesehenen Schrank gebracht werden!!! Fehlt das Klassenbuch in einem Raum, müssen fehlende Schülerinnen und Schüler an die entsprechenden Klassenlehrer/-innen gemeldet werden.
  • Die Räume müssen regelmäßig und wirksam durchlüftet
  • Während der Mahlzeiten soll auf ausreichenden Abstand geachtet werden.

 

  • Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien überwiegend im Freien statt. Auch in den Umkleidekabinen muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden!
  • Schwimmunterricht findet ab dem 01.09.2020 statt.
  • Im Sportunterricht muss auf das Abstandsgebot geachtet werden, es können also keine Sportarten mit Körperkontakt ausgeübt werden.

 

  • Im Fall einer auferlegten Quarantäne findet Distanzunterricht statt (zukünftig mit Bewertung!).
  • Schüler/-innen, die wegen eines ärztlich attestierten Risikos nicht in die Schule kommen können, nehmen am Distanzunterricht teil. Sie müssen Klassenarbeiten und Prüfungen in der Schule ablegen.
  • Allen Schüler/-innen, die am Distanzunterricht teilnehmen müssen, wird ein Pate aus der Klasse an die Seite gestellt. Die Paten werden von den Lehrer/-innen eingewiesen, in welcher Form die Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt werden.
  • Distanzlernen erfolgt weiterhin mittels der Plattform ItsLearning.
  • Bis zu den Herbstferien finden keine Exkursionen oder Wandertage Für Klassen-/ Studienfahrten können nur Ziele innerhalb Deutschlands avisiert werden.
  • Alle Fahrten im Rahmen des Austauschprogramms (Kattowice/ Barcelona/ Lyon) werden für das Schuljahr 2020/21 ausgesetzt.

Zum Abschluss möchte ich gern viele Sorgen um eventuell verpassten Stoff während des Distanzlernens im Schuljahr 2019/20 nehmen. Wie ich schon an anderer Stelle betont habe, werden die Themen im Sinne eines Spiralcurriculums in den kommenden Schuljahren wieder aufgegriffen und vertieft. Darüber hinaus können die Lehrer/-innen zentral einsehen, welche Unterrichtsstoffe in jeder einzelnen Klasse nicht vermittelt werden konnten, um dann in diesem Schuljahr nachzuarbeiten.

Die Jahrgangsstufen 7 und EF werden im kommenden Schuljahr einen Thementag „Sexualkunde“ und die EF darüber hinaus einen Thementag „Nationalsozialismus“ haben, weil beide Themen im Distanzlernen nicht hinreichend behandelt werden konnten.

Nun wünsche ich allen einen guten Schuljahresbeginn und freue mich darauf, dass die Schule bald wieder mit Leben gefüllt sein wird. Durch eine gewissenhafte Hygiene, durch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sowie durch ein umsichtiges Freizeitverhalten können alle dazu beitragen, dass unsere Schule weiterhin von einer Ansteckungswelle verschont bleibt.  

Ich wünsche Ihnen/ Euch allen für das kommende Jahr Erfolg und natürlich besonders – GESUNDHEIT!!!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihre/ Eure Kerstin Abs 

Liebe Schulgemeinde,